Allgemeine Information & AGB

(Allgemeine Information & AGBgültig seit / ab 01.01.2022)

DJ Sven Wiese - Allgemeine Information & AGB - 001c


DJ Sven Wiese informiert bereits im Vorfeld über
die Allgemeine Information & AGB zur Buchung.

Diese sind Vertragsbestandteil bei jeder Buchung.

Natürlich gibt es auch eine Information wegen
Absagen im Rahmen von Corona / Pandemie.


Bestätigung:

Nach der Kundenzusage erhält dieser:
– Ausführliche Bestätigung
– Allgemeine Information &AGB
– Rechnung über den Betrag der Anzahlung
  (DJ Buchung: 149,00 Fotobox Buchung 99,00 €) 
Mit der Bezahlung / Überweisung stimmt der Kunde dem Vertrag zu.
Erst zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Verbindliche Buchung.


Allgemeine Absprache:

Ca. 5 Werktage vor der Veranstaltung wird eine letzte kurze telefonische Absprache zwischen WTL (Wiese Ton- & Lichttechnik) und Veranstalter erfolgen.


Absprache Musik:

Spezielle Musikwünsche bitte bis 5 Werktage vor der Veranstaltung an WTL zusenden (Mail). Selbstverständlich werden auch bei der Veranstaltung weitere Wünsche entgegengenommen und gespielt.


Ablaufplan:

Alle Termine / Aktionen / Aufführungen (soweit diese bekannt sind) des Veranstaltungstages, bis 5 Werktage vor der Veranstaltung an WTL zusenden (Mail).
Sind am Veranstaltungstag bzw. innerhalb des Zeitraumes der Veranstaltung, weitere Geburtstage / Jubiläen stattfinden ist eine Information im Vorfeld hilfreich.


Absprache Gastronomie:

Alle Absprachen mit der Gastronomie werden von WTL selbst durchgeführt. (Auf- und Abbau, Tische, Stromversorgung, usw.)


Techn. Unterstützung:

Bei allen Aktionen / Aufführungen wird jede mögliche Unterstützung geleistet. Hierzu besteht im Vorfeld jederzeit die Möglichkeit WTL zu kontaktieren. Sollten weitere Technische Geräte benötigt werden bzw. an die Anlage des DJ´s angeschlossen werden muss in jedem Fall eine Absprache mit WTL erfolgen.


Technik / Equipment – DJ:

Die Technik steht ausschließlich für den gebuchten Zeitraum des DJ´s zur Verfügung.
Eine Bedienung erfolgt nur durch ihn bzw. WTL. Sollte die Technik während der Veranstaltung beschädigt oder gestohlen werden, haftet der Verursacher bzw. der Veranstalter Gesamtschuldnerisch.


Technik / Equipment – Fotobox:

Die Fotobox steht entsprechend der vereinbarten Laufzeit zur Verfügung.
Eine Bedienung erfolgt selbständig durch den Gastgeber und den Gästen. Sollte die Fotobox während der Veranstaltung beschädigt oder gestohlen werden, haftet der Verursacher bzw. der Veranstalter Gesamtschuldnerisch.
Sollte die Fotobox Aufgrund einer Störung nicht funktionieren, besteht kein Ersatz-, Rechts- und/oder Regressanspruch.


Gage / Bezahlung:

Mit der Buchung ist eine Anzahlung per Überweisung zu leisten. Der Restbetrag per Banküberweisung mit Zahlungsziel 5 Werktage nach Veranstaltungsende. Ist vom Kunden im Anschluss an die Veranstaltung eine Reise geplant, so ist eine 2. Anzahlung in gleicher Höhe bis 5 Werktage vor der Veranstaltung zu entrichten.


GEMA:

Alle evtl. anfallenden GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter (Kunden) zu entrichten. Privatveranstaltungen, sind davon im Regelfall „nicht“ betroffen.
GEMA betrifft z.Zt. alle „Öffentlichen“ Veranstaltungen. Teilweise wird diese im Rahmen von Sammelverträgen durch die Veranstaltungsstätte berechnet.


Absage / Stornierung:

Der Termin wird mit der Bezahlung der Anzahlung des Kunden verbindlich gebucht.
Eine kostenlose Stornierung ist nur Seitens WTL durch Krankheit und/oder höhere Gewalt möglich. WTL versucht ggf. Ersatz zu gleichen Konditionen zu besorgen.
Ein Ersatz- oder Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Eine Stornierung Seitens des Veranstalters ist zu folgenden Konditionen möglich:
– Bis 30 Tage vorher: DJ Buchung: 149,00 € – Fotobox Buchung 99,00 €
– 30 bis 7 Tage vorher: DJ Buchung: 249,00 € – Fotobox Buchung 149,00 €
– 7 bis 0 Tage vorher: DJ Buchung: 399,00 € – Fotobox Buchung 249,00 €


Absage / Stornierung bei Pandemie (Covid-19)

1. Absage wegen eines Versammlungsverbotes
Bei allen Veranstaltungen, die wegen eines Versammlungsverbotes abgesagt werden, gilt das Prinzip „höhere Gewalt“. Es greift in solchen Fällen der §275 BGB also das Prinzip der „Unmöglichkeit“. Das bedeutet, dass es dem Veranstalter unmöglich ist die Veranstaltung stattfinden zu lassen, aber auch ich als Dienstleister bin nicht in der Lage meiner Pflicht nachzukommen. Gekoppelt daran ist §326 BGB – Die sogenannte Befreiung von den Hauptleistungspflichten. Dies wiederum bedeutet, dass weder ich meine Pflicht als Dienstleister erbringen muss, noch mein Kunde für meine Gage aufkommen muss.

2. Absage durch den Kunden ohne Versammlungsverbot
Aktuell sind viele Menschen in Panik, dies führt natürlich dazu, dass viele einfach vorsorglich Veranstaltungen absagen oder verschieben, obwohl diese noch in weiter Zukunft liegen. In diesem Fall gelten die vertraglich vereinbarten Konditionen, bzw. werden hier individuelle Lösungen angeboten.

Ergänzung zu Punkt 1. Absage wegen eines Versammlungsverbotes:
Es dürfen jedoch alle bereits erbrachten Leistungen für die geplante Veranstaltung berechnet werden.
Wie z.B. Veranstaltungsvorbereitung, Kundengespräch, Materialbestellung, usw.
Aktuell berechne ich dafür:
ca. 49,00 € für die DJ Buchung
ca. 49,00 – 99,00 € für die Fotobox Buchung

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeine Information & AGB, sowie des Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Gerichtsstand ist Krefeld.

Lesen Sie gerne auch die Information:
Buchungsablauf
FAQs – Fragen und Antworten